Neue Verordnung über geografische Angaben: Ziel ist der Schutz und die Aufwertung.

Die neue Verordnung über g.U. und g.g.A., die gerade in Kraft getreten ist, bringt mehrere wichtige Neuerungen für den Wein- und Lebensmittelsektor mit sich. Mit dieser Reform werden zum ersten Mal alle Produktionen mit geografischen Angaben auf einer einzigen Rechtsgrundlage vereint, die Rolle der Schutzkonsortien gestärkt und wirksamere Instrumente für die wettbewerbsfähige und nachhaltige Entwicklung des Sektors bereitgestellt.
Die Hauptziele der Reform lassen sich in drei Hauptpunkten zusammenfassen.
Erstens die Stärkung des Rechtsrahmens, um den Schutz geografischer Angaben sowohl offline als auch online zu verbessern, das Eintragungsverfahren zu vereinfachen und die Befugnisse der Schutzkonsortien zu erweitern.
Zweitens, die Frage der Nachhaltigkeit, ein strategischer Punkt in der Welt der g.U. und g.g.A.. Die neue Verordnung ermöglicht nämlich eine stärkere Integration nachhaltiger Praktiken und fördert umweltfreundliche Produktionsmethoden.
Und schließlich die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger: Die Verordnung verbessert die Position der Erzeuger (vertreten durch die Consorzi di Tutela) in der Lebensmittelversorgungskette, indem sie deren Rolle bei der Stärkung und Verteidigung eines kollektiven Interesses anerkennt und eine größere Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer und internationaler Ebene fördert.
Diese Reform wurde mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament verabschiedet, gerade weil sie darauf abzielt, die Spitzenleistungen der europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft zu schützen und zu verbessern und den Verbrauchern noch mehr Transparenz und Qualität zu garantieren.

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram